KRITIS-Sicherheit: Die unterschätzte Bedrohung für Deutschlands kritische Infrastrukturen

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Die Bedrohungslage für kritische Infrastrukturen in Deutschland verschärft sich dramatisch. Während Cyberangriffe auf Krankenhäuser, Energieversorger und Logistikunternehmen zunehmen, erweitert der Gesetzgeber den Kreis der KRITIS-Betreiber erheblich. Das neue KRITIS-Dachgesetz wird ab 2025 über 30.000 Unternehmen betreffen – ist Ihres darunter?


Die neue KRITIS-Landschaft in Deutschland

Das KRITIS-Dachgesetz und die NIS2-Richtlinie verändern das Regulierungsumfeld grundlegend. Nicht mehr nur Großkonzerne, sondern auch mittelständische Unternehmen in kritischen Sektoren müssen umfassende Sicherheitsmaßnahmen implementieren.

Betrifft es Ihr Unternehmen? Die Wahrscheinlichkeit ist höher denn je! Zu den klassischen KRITIS-Sektoren wie Energie, Wasser und Gesundheit kommen nun zahlreiche neue Bereiche hinzu:

  • Abfallwirtschaft
  • Lebensmittelproduktion und -verteilung
  • Chemische Industrie
  • Pharmazeutische Industrie
  • Digitale Infrastrukturen und Dienste
  • Forschungseinrichtungen
  • Und viele weitere


Die 7 zwingenden Sicherheitsanforderungen für KRITIS-Betreiber

Als KRITIS-Betreiber müssen Sie künftig nachweisen:

  1. Systematisches Risikomanagement: Implementieren Sie einen strukturierten Prozess zur Identifikation und Bewertung von Risiken.
  2. Technische und organisatorische Maßnahmen: Setzen Sie Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik um.
  3. Notfall- und Krisenmanagement: Entwickeln Sie Pläne für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen und deren Bewältigung.
  4. Kontinuitätsmanagement: Stellen Sie sicher, dass kritische Prozesse auch bei Störungen aufrechterhalten werden können.
  5. Lieferkettenmanagement: Überprüfen Sie die Sicherheitsstandards Ihrer Lieferanten und Dienstleister.
  6. Meldepflichten: Etablieren Sie Prozesse zur fristgerechten Meldung von Sicherheitsvorfällen.
  7. Nachweispflichten: Dokumentieren Sie alle Sicherheitsmaßnahmen und deren Wirksamkeit.


Die existenzbedrohenden Risiken einer Nichtbeachtung

Die Konsequenzen einer unzureichenden KRITIS-Sicherheit sind gravierend:

  • Bußgelder in Millionenhöhe (bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes)
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung
  • Betriebsunterbrechungen mit massiven finanziellen Folgen
  • Reputationsschäden und Vertrauensverlust
  • Potenzielle Gefährdung der öffentlichen Sicherheit

Alarmierende Statistik: Über 60% der potenziell betroffenen Unternehmen haben noch keine ausreichenden Maßnahmen implementiert!


Der 5-Stufen-Plan zur KRITIS-Compliance

Die Umsetzung der KRITIS-Anforderungen erfordert einen strukturierten Ansatz:

  1. Betroffenheitsanalyse: Klären Sie, ob Ihr Unternehmen unter die KRITIS-Regulierung fällt.
  2. Gap-Analyse: Identifizieren Sie Lücken zwischen Ihren bestehenden Sicherheitsmaßnahmen und den gesetzlichen Anforderungen.
  3. Maßnahmenplanung: Entwickeln Sie einen priorisierten Umsetzungsplan für die erforderlichen Maßnahmen.
  4. Implementierung: Setzen Sie die geplanten Maßnahmen systematisch um.
  5. Kontinuierliche Verbesserung: Etablieren Sie einen PDCA-Zyklus zur stetigen Optimierung Ihrer Sicherheitsmaßnahmen.


Fazit: KRITIS-Sicherheit als strategische Investition

Die neuen KRITIS-Anforderungen stellen zweifellos eine Herausforderung dar – bieten jedoch auch die Chance, die Widerstandsfähigkeit Ihres Unternehmens nachhaltig zu stärken. Betrachten Sie die erforderlichen Investitionen nicht als reinen Kostenfaktor, sondern als strategische Maßnahme zum Schutz Ihrer Geschäftskontinuität.

Die Zeit zum Handeln ist jetzt. Mit dem Inkrafttreten des KRITIS-Dachgesetzes und der NIS2-Umsetzung in 2025 bleibt wenig Zeit für eine gründliche Vorbereitung. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich nicht nur Compliance, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil in einer zunehmend risikobehafteten Geschäftswelt.

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